Die Gemeinde Mihla ändert ihre Friedhofsatzung

Anfragen aus der Bürgerschaft hatten dazu geführt, dass sich der Mihlaer Gemeinderat mit dem Thema Ruheordnung auf dem Friedhof beschäftigte. Speziell ging es um die Urnengrabstätten in anonymer Bestattung, allgemein auch als "unter dem grünen Rasen" bezeichnet.

In mehreren Sitzungen wurde sich dazu eine Meinung gebildet und in Zusammenarbeit mit dem Hauptamt der VG Mihla auch die nötige Satzungsänderung vorbereitet. Zukünftig soll es nun so sein, dass auf einem Grabfeld wie bisher anonyme Bestattungen möglich sind, zusätzlich aber auch Urnengrabstätten als Rasengräber vergeben werden  können, wenn die Angehörigen dies beantragen. Das bedeutet, dass das Urnengrab mit einer ebenerdigen Grabplatte von 40x40 cm Größe abgedeckt, auf der Name und Lebensdaten der/des Verstorbenen enthalten sein dürfen.

  

Beispiel eines Rasengrabfeldes.

 

Stimmt der Gemeinderat auf seiner nächsten Sitzung zu, können zukünftige Beisetzungen in Mihla auch auf dieser Art und Weise erfolgen.

Wichtig ist jedoch der Hinweis, dass Blumenschmuck bis vier Wochen nach der Beisetzung

zu räumen ist, um die Pflegearbeiten nicht zu behindern.

- Ortschronist -

Mihla, 22.05.2013